Die Verantwortung von Unternehmen
Angestoßen durch die Diskussion darüber, welchen Beitrag ein Unternehmen über die gesetzlichen Forderungen hinausgehend zur nachhaltigen Entwicklung übernehmen sollte, etablierten sich drei Konzepte, die jedoch nicht einheitlich geregelt sind.
Die „Corporate Social Responsibility“ (CSR) beschreibt die Verantwortung eines Unternehmens für dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft und stellt damit die staatliche Forderung dar. „Corporate Citizenship“ (CC) meint das gesellschaftliche Engagement eines Unternehmens, etwa dessen Spenden- und Sponsoringmaßnahmen oder den Einsatz für gemeinnützige Zwecke. Und mit „Corporate Sustainability“ (CS) wird das unternehmerische Handeln verstanden, welches langfristige und nachhaltige Strategien verfolgt.
Sich für Nachhaltigkeit einzusetzen, bedeutet für ein Unternehmen zunächst Reputation aufzubauen. Denn für viele Konsumenten ist dies ein konsumbeeinflussender Aspekt, der auch zu einer stärkeren Kundenbindung beitragen kann. Zudem kann die gesteigerte Reputation auch die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle Mitarbeiter erhöhen und die Motivation sowie Zufriedenheit der Belegschaft steigern. Und ganz generell ergibt sich durch das nachhaltige Wirtschaften ein Kostensenkungspotenzial, etwa durch Einsparungen oder Effizienzsteigerungen.
Der Weg in die Gegenwart – Von den MDGs zu den SDGs
Durch die erhöhte Relevanz der Nachhaltigkeit auf zivilgesellschaftlicher Ebene und der Frage danach, welche Verantwortungsrolle Unternehmen und der Staat ausüben sollten, wurden gesetzliche Bestimmungen erlassen, die ihren Wirkungsgrad nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene entfalten und eine Zusammenarbeit zwischen Staaten initiieren sollten.
In der 55. Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2000 in New York (USA) beschlossen die 189 aktuellen Mitgliedsstaaten der UN eine Erklärung, welche die globalen Herausforderungen für das 21. Jahrhundert benannten und in vier Handlungsfelder unterteilten:
- Frieden, Sicherheit und Abrüstung
- Entwicklung und Armutsbekämpfung
- Schutz der gemeinsamen Umwelt
- Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung
Aus dieser sogenannten Millenniumserklärung wurden acht Millenniums-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDGs) mit 18 Unterzielen und 48 Indikatoren konkretisiert, die bis zum Jahr 2015 erfüllt werden sollten und deren Umsetzung sowie Überwachung durch die Vereinten Nationen erfolgte. Zu den gesteckten Zielen zählten unter anderem die Halbierung der weltweiten Armut und die Senkung der Kindersterblichkeit. Schon an der Zielsetzung lässt sich ableiten, dass die MDGs fast ausschließlich nur für Entwicklungsländer Gültigkeit fanden.
Und so zeigte sich spätestens an der Konferenz der Vereinten Nationen 2002 in Rio de Janeiro (Brasilien), dass die geplanten oder umgesetzten Maßnahmenpakete, etwa die „Agenda 21“ (das Aktionsprogramm, welches 1992 in Rio de Janeiro beschlossen wurde), auf ein Spannungsfeld zwischen ökologischen und sozialen Fragen entlang des Nord-Süd-Gefälles trafen. Während die Industriestaaten sich überwiegend mit den Fragen des Umweltschutzes beschäftigten, wurden die Entwicklungsländer mit sozialen Fragen konfrontiert.
Die SDGs
Aufbauend auf den Millenniums-Zielen und den Nachhaltigkeitsprinzipien der Rio+20 Konferenz im Jahr 2012 beschlossen 2015 die 193 Nationen der UN am Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in New York (USA) einstimmig neue Entwicklungsziele, die nun für alle Staaten eine hohe Relevanz haben sollten. Die „Agenda 2030“ mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) trat am 1. Jänner 2016 in Kraft und hat eine Laufzeit bis 2030. Die SDGs bestehen aus 17 Zielen und 169 Zielvorgaben.
Für alle Staaten weltweit bilden die Zielvorgaben einen gemeinsamen Bezugsrahmen für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten, die auf den drei Säulen „Umwelt, Mensch und Wirtschaft“ ruhen. Im Zentrum steht eine breite und mehrdimensionale Auffassung vom Wohlbefinden der Menschen sowie ein möglichst ausbalanciertes Bild der ökonomischen, sozialen und umweltrelevanten Aspekte der Nachhaltigkeit. Daher umfassen die SDGs eine große und komplexe Bandbreite an Themen wie etwa das nachhaltige Wachstum, die Beseitigung von Armut und Hunger, ein ausgereiftes Wassermanagement oder die Gender-Gerechtigkeit.
Die Kernbotschaft der Agenda 2030 bilden die 5 Prinzipien:
- Menschen: Armut und Hunger sollen in allen Formen und Dimensionen ein Ende finden, und Menschen sollen sich in Gleichheit sowie gesunder Umwelt voll entfalten können.
- Planet: Durch nachhaltigen Konsum, Produktion und Bewirtschaftung soll der Planet vor Schädigung geschützt werden.
- Wohlstand: Alle Menschen sollen ein von Wohlstand geprägtes und erfülltes Leben genießen können, und der wirtschaftliche, soziale und technische Fortschritt soll in Harmonie mit der Natur vollzogen werden.
- Frieden: Für die nachhaltige Entwicklung ist die Sicherstellung einer friedlichen, gerechten und inklusiven Gesellschaft unerlässlich.
- Partnerschaft: Für die Nachhaltigkeit soll eine globale Partnerschaft mobilisiert werden, die auf einer verstärkten globalen Solidarität fußt und auf die Bedürfnisse der Schwächeren und Ärmeren ausgerichtet sein soll.
Die erfolgreiche Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren ambitionierten 17 Hauptzielen benötigt einen globalen Schulterschluss zwischen staatlichen Stellen, NGOs, der Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Doch schon die kleinsten Schritte entfalten eine große Wirkung.