Ratgeber

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Anleitung zum Gebrauchtwagenkauf

 

Technische Mängel am Fahrzeug können dich nicht nur sehr teuer zu stehen kommen, sondern auch gefährlich werden. Darum nur ein Fahrzeug kaufen, welches technisch in Ordnung ist. Um auch versteckte Mängel aufzudecken, empfiehlt sich vor dem Kauf auf jeden Fall eine Kaufüberprüfung beim ÖAMTC oder ARBÖ.

Passendes Angebot finden:
Im Internet, über Zeitungen oder beim Händler nach Angeboten suchen. Angebote nach Präferenzen (Lackfarbe, Leistung, Kilometerstand usw.) filtern. Angebote vergleichen und so ein Gefühl für den Preis bekommen.
Bei passenden Angeboten einen Termin für eine Wagenbesichtigung vereinbaren.

Fahrzeug besichtigen:
Mögliches Vorgehen: Auto von außen begutachten, dann Motor und Kofferraum ansehen. Jetzt auch Fahrzeugzubehör (u.a. Winterreifen, ...) zeigen lassen. Ins Auto setzen und Innenraum begutachten; alles zeigen lassen. Jetzt Fahrzeugdokumente zeigen lassen (Erstzulassung vor 2007: Typenschein + Zulassungsbescheid Teil 2, Erstzulassung nach 2007: Fahrzeug-Genehmigungsdokument), Serviceheft, letztes Überprüfungsgutachten des Pickerl.
Wenn bis hierhin alles in Ordnung und vollständig ist, eine Probefahrt machen, sonst Besichtigung abbrechen.

Probefahrt unternehmen:
Vor dem Losfahren darauf achten, welche Kontrollleuchten bei Betätigen der Zündung angehen. Nach dem Starten des Motors müssen alle Kontrollleuchten ausgehen.
Bei geschlossenen Fenstern losfahren und auf verdächtige Wagengeräusche achten. Während der Fahrt sollten alle Kupplungspunkte durchgeschaltet werden; auch auf die Autobahn oder Schnellstraße fahren.
Beim Bremsen darf das Fahrzeug in keine Richtung ziehen, auch muss sich das Lenkrad nach einer Kurvenfahrt automatisch zentrieren und darf nicht mehr als zwei Fingerbreit Spiel haben.
Sollten technische Mängel festgestellt werden, entweder Besichtigung abbrechen oder eine Kaufüberprüfung machen lassen.

Kaufüberprüfung durchführen lassen:
Bei der Kaufüberprüfung wird festgestellt, welche Mängel das Fahrzeug besitzt, wie viel es noch Wert ist und ob von einem Kauf abzuraten ist.
Nach Terminvereinbarung: Auto zum ÖAMTC oder ARBÖ bringen. Dauer der Untersuchung: ca. 1 Stunde und 30 Minuten.

Zur Untersuchung mitnehmen: Mitgliedskarte und Zulassungsdokumente (Erstzulassung vor 2007: Typenschein + Zulassungsbescheid Teil 2, Erstzulassung nach 2007: Fahrzeug-Genehmigungsdokument).

Preis verhandeln und Fahrzeug kaufen:
Mögliches Vorgehen beim Verhandeln: Limit nennen, bei negativer Reaktion: Mängel des Autos aufzählen und so den Verkäufer zur Preissenkung bewegen.
Der Kauf des Fahrzeugs wird mit dem Ausfüllen und Unterschreiben des Kaufvertrages fixiert. Das Original des Kaufvertrags erhält der Käufer, die Kopie verbleibt beim Verkäufer.

Wichtig ist, dass folgende Dokumente für die Neuzulassung überreicht werden: Typenschein + Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Erstzulassung nach 2007: Fahrzeug-Genehmigungsdokument) und das letzte Überprüfungsgutachten!

Fahrzeug versichern und anmelden:
Im Internet eine passende Versicherungsgesellschaft suchen und dort das Auto vor Ort versichern lassen. Vor Ort müssen keine Formulare ausgefüllt werden, einfach die Fragen des Beraters beantworten. Gegebenenfalls muss noch das Fahrzeug-Genehmigungsdokument bzw. der Typenschein vorgezeigt werden. Bei Bankeinzug die Bankomatkarte dem Berater geben, damit dieser die Daten eintragen kann.
Jetzt nur noch unterschreiben und die Versicherungsbestätigung zur Kfz-Zulassungsstelle mitnehmen.
Bei der Zulassungsstelle müssen keine Formulare ausgefüllt werden. Das ganze Prozedere in der Zulassungsstelle dauert maximal 10 Minuten.
Nachdem die Kosten vor Ort in Bar oder mit Bankomatkarte bezahlt wurden, werden die Nummerntafeln und die Begutachtungsplakette (mit dem aktuellen Kennzeichen) sofort ausgehändigt.

Zur Zulassungsstelle mitnehmen: Lichtbildausweis, Versicherungsbestätigung, Fahrzeug-Genehmigungsdokument (Erstzulassung vor 2007: Typenschein + Zulassungsbescheinigung Teil 2), letztes Überprüfungsgutachten, Kaufvertrag.

Jetzt nur noch die Nummerntafeln am Auto anbringen und schon darf auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Nicht vergessen: Die Begutachtungsplakette mit dem alten Kennzeichen muss durch die neue ersetzt werden.

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