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Neuer Wohnsitz? - Kfz-Ummelden!

 

Wer umzieht und dabei seinen Hauptwohnsitz in einen anderen Bezirk verlegt, muss auch sein Fahrzeug auf die neue Adresse „ummelden“.
Die Kfz-Zulassungsstelle des neuen Wohnbezirks führt sowohl die kostenlose Abmeldung des Fahrzeugs als auch die kostenpflichtige Neuanmeldung durch.

Grundsätzliches:

Ein Fahrzeug darf nur in jenem Bezirk registriert werden, in dem sich zugleich auch der eigene Hauptwohnsitz befindet. Wird der Hauptwohnsitz verlegt, muss das Fahrzeug zuerst aus dem alten Bezirk abgemeldet werden, um anschließend im neuen Wohnsitz registriert werden zu können.
Die Zulassung ist ein kostenpflichtiger Vorgang. Eine Abmeldung hingegen ist kostenlos. Hierbei werden letztlich nur die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein (Teil 1+2) zurückgegeben. Bei gänzlicher Abmeldung, also einer Fahrzeugstillegung, wird überdies im Fahrzeug-Genehmigungsdokument (bei Erstzulassung vor 2007: Typenschein) ein Abmeldevermerk hinterlassen.

Ablauf einer Kfz-Ummeldung:

Es müssen keine Formulare ausgefüllt werden und der ganze Vorgang ist in weniger als fünf Minuten erledigt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 190 Euro.

Folgende Dokumente müssen in die Zulassungsstelle mitgenommen werden:

  • Personenbezogen: Lichtbildausweis, Meldezettel. NUR bei Vertretung: Vollmacht.
  • Fahrzeugbezogen: Zulassungsschein, Fahrzeug-Genehmigungsdokument (bei Erstzulassung vor 2007: Typenschein + Zulassungsbescheinigung Teil 2), letztes Überprüfungsgutachten (§ 57a-Gutachten), altes Kfz-Kennzeichen. NUR bei Besitzerwechsel: Kaufvertrag und Versicherungsbestätigung.

Im ersten Schritt: wird das Fahrzeug im alten Wohnbezirk abgemeldet. Hierfür müssen die alten Kennzeichentafeln abgegeben werden. Dieser Vorgang ist kostenlos.

Im zweiten Schritt: wird das Fahrzeug im neuen Wohnbezirk angemeldet. Die Zulassung ist mit 188 Euro (Stand: 22.12.2015) kostenpflichtig. Nach Vorlage aller Dokumente und Bezahlung werden die Nummerntafeln und die Begutachtungsplakette (mit dem aktuellen Kennzeichen) sofort ausgehändigt.

Um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, müssen die neuen Nummerntafeln am Auto angebracht werden und die Begutachtungsplakette mit dem alten Kennzeichen muss durch die neue ersetzt werden.

Quellen:
Bundeskanzleramt HELP, Kfz-Zulassung, 30.12.2015
Persönliche Erfahrung

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