Ratgeber

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Neuer Wohnsitz? - Kfz-Ummelden!

 

Wer umzieht und dabei seinen Hauptwohnsitz in einen anderen Bezirk verlegt, muss auch sein Fahrzeug auf die neue Adresse „ummelden“.
Die Kfz-Zulassungsstelle des neuen Wohnbezirks führt sowohl die kostenlose Abmeldung des Fahrzeugs, als auch die kostenpflichtige Neuanmeldung durch.

Grundsätzliches:

Ein Fahrzeug darf nur in jenem Bezirk registriert werden in dem sich zugleich auch der eigene Hauptwohnsitz befindet. Wird nun der Hauptwohnsitz verlegt muss das Fahrzeug zuerst aus dem alten Bezirk abgemeldet werden, um anschließend im aktuellen Wohnsitz neu registriert werden zu können.
Die Zulassung ist ein kostenpflichtiger Vorgang. Eine Abmeldung hingegen ist kostenlos. Hierbei werden letztlich nur die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein (Teil 1+2) zurückgegeben. Bei gänzlicher Abmeldung, also einer Fahrzeugstillegung, wird überdies im Fahrzeug-Genehmigungsdokument (Erstzulassung vor 2007: Typenschein) ein Abmeldevermerk hinterlassen.

Ablauf einer Kfz-Ummeldung:

Es müssen keine Formulare ausgefüllt werden und der ganze Vorgang ist in weniger als fünf Minuten erledigt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 190

Folgende Dokumente müssen in die Zulassungsstelle mitgenommen werden:

  • Personenbezogen: Lichtbildausweis, Meldezettel. NUR bei Vertretung: Vollmacht.
  • Fahrzeugbezogen: Zulassungsschein, Fahrzeug-Genehmigungsdokument (Erstzulassung vor 2007: Typenschein + Zulassungsbescheinigung Teil 2), letztes überprüfungsgutachten (§ 57a-Gutachten), altes Kfz-Kennzeichen. NUR bei Besitzerwechsel: Kaufvertrag und Versicherungsbestätigung.

Im ersten Schritt: wird das Fahrzeug vom alten Wohnbezirk abgemeldet. Hierfür müssen die alten Kennzeichentafeln abgegeben werden. Dieser Vorgang ist kostenlos

Im zweiten Schritt: wird das Fahrzeug auf den neuen Wohnbezirk angemeldet. Die Zulassung ist mit €188,- (Stand: 22.12.2015) kostenpflichtig. Nach Vorlage aller Dokumente und der Bezahlung, werden die Nummerntafeln und die Begutachtungsplakette (mit dem aktuellen Kennzeichen) sofort ausgehändigt.

Um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen müssen die neuen Nummerntafeln am Auto angebracht werden und die Begutachtungsplakette, mit dem alten Kennzeichen, muss durch die Neue ersetzt werden.

Quellen:
Bundeskanzleramt HELP, Kfz-Zulassung, 30.12.2015
Persönliche Erfahrung

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